Die vom Bademeister ergriffenen drei Schüler wurden ihren Vätern übergeben, die Schülerinnen im Frauenbad wurden über den unschönen Zwischenfall informiert. Es dauerte nicht lange, da war die Missetat der Schüler Ortsgespräch bei den Vätern der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Es entstand eine lebhafte Diskussion über eine angemessene Bestrafung, um die Schande und Peinlichkeit, die den Schülerinnen durch das heimliche Beobachten angetan wurde, angemessen zu vergelten. Die Väter der Schüler waren sich schnell darin einige, dass diesem schamlosen Treiben ihrer Zöglinge eine scharfe Züchtigung entgegen zu setzten sei, was von den Vätern der Schülerinnen wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde. Uneinig war man sich hingegen über das Strafmaß, um eine angemessene und schmerzhafte Lektion zu erteilen. Die Vorstellung von Jakobs Vater, die Söhne jeweils mit drei Dutzend hart Durchgezogene zu bestrafen, wurden von den Vätern der Schülerinnen als zu hart abgelehnt und auf ein Dutzend Durchgezogene reduziert.
Dieses jedoch war Jakobs Vater und meinem Großvater zu gering, da für sie ungehöriges Benehmen stets höchst schmerzvolle Auswirkungen haben muss und nur eine harte körperliche Züchtigung ihre volle heilsame Wirkung entfalten. Mein Großvater plädierte für eine Dreiteilung der Strafe. Dafür, dass die Schüler mit ihren schamlosen Blicken die jungen Damen entwürdigt hätten, sollten die Schüler selbst vollständig nackt in Gegenwart der Schülerinnen gezüchtigt werden. Für die Abstrafung der Schamlosigkeit schlug mein Großvater ein Dutzend einzeln durchgezogene vor, für die Unterlassung in der Zukunft ein weiteres Dutzend, jedoch flott gestrichene. Schnell war man sich hier handelseinig, die Väter glaubten einen guten Kompromiss für das Strafmaß gefunden zu haben, obwohl es von den Vätern der Schülerinnen für sehr hart angesehen wurde. Für das Strafgericht stellte Peters Vater seinen Hof zur Verfügung, die Züchtigung wurde für 18 Uhr angesetzt, Jakobs Vater wollte für die anstehende Züchtigung dünne und gewässerte Rohrstöcke bereitstellen.
Zu Hause angekommen, verkündete mein Großvater mir das Urteil und nahm mich dabei streng, aber dennoch mit einer gewissen großväterlichen Liebe, zur Brust. Ich akzeptierte das Urteil, auch wenn mir die Strafverschärfung, splitterfasernackt vor Fremden gezüchtigt zu werden, erhebliches Unbehagen bereitete, obwohl ich im Familienkreis stets vollständig entkleidet zur Züchtigung antreten musste. Mein Großvater brachte mir hier zwar Verständnis entgegen, erklärte aber diese Strafe gerade gegenüber den Schülerinnen und deren Eltern als angemessen, schließlich sei es ja auch für die Schülerinnen äußerst beschämend gewesen, von den Jungen - noch dazu heimlich - beobachtet worden zu sein.
Meine Bedenken hinsichtlich einer Erektion vor, während oder nach der Züchtigung tat mein Großvater mit den Worten ab, dass es den anderen Jungen gewiss auch nicht anders ergehen werde und den Vätern ja durchaus bekannt sei und selbst die Schülerinnen dieses von ihren Brüdern sicher kennen würden. Mein Großvater forderte mich auf, die Strafe ohne »wenn und aber« zu akzeptieren und ihm bei der Durchführung der Züchtigung nicht die geringste Schande zu bereiten. Er gab mir mit scharfem Ton zu bedenken, dass er mich in diesem Fall mit einer um vieles härtere Züchtigung bestrafen würde. Ich versicherte meinen Großvater, die Strafe mannhaft, diszipliniert und tapfer abzuleisten und keinesfalls um Nachlass oder Milde zu bitten und kein Jammern oder gar Schmerzensschreie von mir zu geben. Heulen oder Schluchzen galt bei Züchtigungen als verweichlicht und wären in meiner Familie mit einer zusätzlichen und überharten Züchtigung geahndet worden.
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November 6, 2022 at 7:42 AM -
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